Älteste Heberolle "Besitztümer des Klosters Marienberg" von 1430 wird Schulte ter Weppel als Besitzer erwähnt.
Urkunde : Kloster Marienfeld.
Schulte, Schultes oder Schulze bezeichnete einen in vielen Rechten auftretenden Beamten, „der Schuld heischt“, das heißt, der im Auftrag eines Herren (Landesherrn, Klosters, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten hat, also Abgaben einzieht oder für die Einhaltung anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen hat. In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war er ein vom städtischen Rat oder vom Landesherren Beauftragter zur Ausübung der Verwaltungshoheit und Rechtspflege.
Seit dem 15. Jhd. wurde die Amtsbezeichnung Schulze in verschiedenen Regionen durch die Amtsbezeichnung verdrängt, wobei der im tätige Richter häufig auch den Titel Gerichts-Schulze trug. Seine Aufgaben waren ursprünglich wohl die Teilnahme an Landgerichten, die Einnahme von Steuern und Leistungen sowie verschiedene Aufsichtsrechte Seit dem 16. Jahrhundert wurden ihm zunehmend durch die Landesherrschaft Aufgaben aus der Dorf- und Gemeindeverwaltung übertragen, die ehemals von den von der Ortsgemeinde bestimmten Amtsträgern erfüllt wurden.Schulte ter Weppel was born in 1456. Oldest documentation to be found in “ possessions of abbey Marienberg”. Schulte ter Weppel heiratete N.N. Schulte Ter Weppel who was born in 1450 in Oelde.
Schulte, Schultes or Schulze ist the name for civil servants which pushes members of a community to pay their debts or fullfill any other duty they have.
Since the 15th century the title „Schulze“ was replaced with the title of „Bürgermeister (Major)“, whereby the acting judge was often called „Court-Schulze“. His job was originally to take part in court, take in taxes as well as various regulatory rights. Since the 16th century he was given more and more administrative duties within the community, which before were done by various people from the village.
(change of the name „Weppel“ to „Weppelmann“, nevertheless remain both names simultaneously for a long time).
Kloster Marienfeld
eigenhörigen Höfe, Kotten und Leute aus dem
Ende des 15. Jahrhunderts.in Oelde:
sculte tor WeppelUrkunde im WUB III
Dietrich zu Weppelman besitzt ein Haus im Wigbold Ölde
Dietrich zu Weppelman has a house in Wigbold Ölde
Willkommenschatzung 1499 in Ölde
In der Willkommenschatzung 1498 des Bischofs von Münster wird in Ascheberg ein "Mester Johan Weppelman" aufgeführt, zusammen mit seiner Frau und der Sohn Johan ebenfalls mit seiner Ehefrau. Mester Weppelman wird um 1430 -50 Geboren sein, da er schon einen erwachsenen Sohn hat der verheiratet ist.
in enlish:
Mester Johan Weppelmann was born 1430/1498 in Ascheberg. In the Willkommenschatzung 1498 in Ascheberg a “Mester Johan Weppelman” is specified, together with its wife and the son Johan with wife. Mester married N.N. N.N. N.N became around 1440/(1498 mention in the Willkommenschatzung) in Ascheberg.
Willkommenschatzung des Fürstbischofs von Münster 1498
Urkunde des Heimatverein Ostenfelde e.V.
Weppelmann Ostenfelde:
Bereits um 1460 besaß das Kloster den Hof Weppelmann in der Bs. Kontrup (StAM Msc. VII 1316 k), dessen Abgabenleistung seit 1508 auf 18 Scheffel Gerste Warendorfer Maß und 18 Osnabrücker Denare fixiert
war. Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert geriet der Hof wiederholt in schwierige finanzielle Situationen, die vor allem durch die mangelhafte Wirtschaftsführung der Pächter hervorgerufen wurden. 1584 nahm das
Kloster ein Darlehen in Höhe von 500 Rtlr. zur Einlösung des Erbes auf (20. April 1584, U. 271). Noch im gleichen Jahr legte Wolbrand Nagel zu Kerssenbroich und Hiddenhausen eine Summe von 850 Rtlr. in diesem
Erbe an (15. Mai 1584, U. 273), das am 5. April 1594 an Bertram von Lohe, Herr zu Horst, in Erbpacht vergeben wurde mit der Bedingung, die darauf lastenden Schulden von mittlerweile 994 Rtlr. zu übernehmen
(U.294). 1604 und wiederum 1614 wurde das Gut mit Hypotheken von jeweils 200 Rtlr. belegt (U.312, U. 355). Schließlich schloß das Kloster 1746 einen Vergleich mit dem Zeller Lütke Weppelmann, der sich verpflichtete,
die aufgelaufene Schuld von 1258 Rtlr. mit einer jährlichen Zahlung abzutragen (24. Februar 1746, U. 963). Der Hof Weppelmann gehörte noch bei der Aufhebung 1803 zum Eigentum des Klosters.
Quelle: HERAUSGEGEBEN VOM MAX-PLANCK-INSTITUT FÜR GESCHICHTE
REDAKTION IRENE CRUSIUS , DAS KANONISSENSTIFT UND BENEDIKTINERINNENKLOSTER
HERZEBROCK